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Bau der L 712n kann endlich starten

Wir begrüßen die richterliche Bestätigung des 2014 erlassenen Planfeststellungsbeschlusses für den vierten Bauabschnitt für die L 712n zwischen Altenhagen und Brake und danken der Bezirksregierung Detmold für die rechtssichere Vorarbeit. Nach langen Jahren des Wartens kann der 2,3 km lange Straßenabschnitt nun endlich in Bau gehen.

Aus Sicht der IHK ist die Verlängerung der vierspurigen Ostwestfalenstraße bis Brake für den Bielefelder Norden eine sehr wichtige Verbindung, die den Güterverkehr in Richtung A2 und Richtung Lippe kanalisiert. Die IHK hofft nun auf einen schnellen Baubeginn und eine zügige Fertigstellung. Die Erreichbarkeit der Unternehmen im Gewerbegebiet an der Grafenheider Straße wird sich so deutlich verbessern. Die L 712n ist aber auch im Kontext des für Bielefeld wichtigen und dringenden vierspurigen Ausbaus der Herforder Straße bis zur Kreuzung in Brake zu sehen. Aus Sicht der IHK ist die Stadt Bielefeld nun in der Pflicht, die Planungen für die Herforder Straße schnell abzuschließen und nun auch mit dem Ausbau voranzukommen.

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Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“

Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

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