Stabile Gewerbe- und Grundsteuern

Die Gewerbe- und Grundsteuerhebesätze bleiben in Ostwestfalen 2020 weitgehend stabil. Das ergab die diesjährige Umfrage der IHK zu den geplanten Realsteuerhebesätzen für das Jahr 2020 bei den Kommunen in Ostwestfalen. Obwohl in sechs Städten und Gemeinden (Brakel, Marienmünster, Minden, Porta Westfalica, Altenbeken und Büren) noch keine Aussage möglich ist, zeichnet sich ein erfreulicher Trend ab: Bei der Gewerbesteuer soll es keine Änderungen bei den Hebesätzen geben. Damit bleibt Bielefeld mit 480 Punkten die teuerste Kommune, in Verl ist es mit 340 Punkten für die Unternehmen am günstigsten.

Nachdem die Steuerschraube bei der Gewerbesteuer seit einiger Zeit bis zum Anschlag gedreht worden ist – NRW ist seit Jahren das Flächenland mit den höchsten Gewerbesteuerhebesätzen im bundesweiten Ver-gleich – wurde in den letzten Jahren vermehrt die Grundsteuer angehoben. Dadurch ist NRW auch hier im bundesweiten Vergleich zu einem Hochsteuerland geworden.

Erfreulich ist nun, dass die Grundsteuer B 2020 in Ostwestfalen laut IHK-Umfrage ebenfalls weitgehend stabil bleibt. Besonders erfreulich: In Spenge soll der Hebesatz von 620 auf 590 Punkte gesenkt werden. Hingegen planen die Kommunalpolitiker in Warburg, die Grundsteuer von 429 auf 443 Punkte zu erhöhen. Bielefeld liegt wie schon im Vorjahr mit 660 Punkten auch hier an der Spitze, in Verl ist der Satz mit 230 Punkten am niedrigsten.

REFORM ERWARTET

Angesichts der Reform der Grundsteuer setzt sich die IHK Ostwestfalen für eine einfache, unbürokratische und aufkommensneutrale Umsetzung ein. Vor diesem Hintergrund wird auch bei der Reform der Grundsteuer erwartet, dass sie nicht mit zusätzlichem bürokratischen Aufwand und höheren Steuern verbunden ist.

Zudem müssen die Chancen der Digitalisierung bei der Reform der Grundsteuer genutzt werden. Es sollte möglichst auf bereits vorhandene digitalisierte Daten der Bau- und Grundbuchämter zurückgegriffen werden. Dadurch würde sich zugleich der Erhebungsaufwand reduzieren. Das Verfahren könnte zum Beispiel durch eine bundeseinheitliche Software der Finanzverwaltung unterstützt werden. Im Optimalfall erhalten die Steuerpflichtigen eine vorausgefüllte Erklärung, die nur noch auf Richtigkeit zu überprüfen ist.

Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage muss für die Steuerpflichtigen einfach, transparent und nachvollziehbar sein. Zudem erwartet die ostwestfälische Wirtschaft Planungssicherheit, damit durch stetige Neu- beziehungsweise Nachbewertungen keine jährliche Neufestsetzung der Grundsteuer erfolgt. Die von der Politik versprochene Aufkommensneutralität in der Umsetzung der Grundsteuerreform könnte durch eine Veröffentlichung aufkommensneutraler Hebesätze aller Kommunen transparent und nachvollziehbar gewährleistet werden.

Das Flächenmodell stellt aus Sicht der ostwestfälischen Wirtschaft eine kurzfristig realisierbare Möglichkeit dar, um die Grundsteuerreform einfach, unbürokratisch und aufkommensneutral um zu setzen. Das Land NRW sollte daher schnellstmöglich von der Öffnungsklausel Gebrauch machen.

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