Digital und direkt: das neue Finanzierungsportal der Deutschen Bürgschaftsbanken

Unternehmer, Freiberufler, Gründungs- und Nachfolgeinteressierte, Kreditinstitute sowie Beratungseinrichtungen können ab sofort über die neue Plattform der Deutschen Bürgschaftsbanken innerhalb kürzester Zeit Finanzierungsanfragen für ihre Firma oder ihre Kunden und Mandanten stellen.

Die Plattform ist intuitiv bedienbar und individuell auf den jeweiligen Adressaten angepasst. Erforderliche Dokumente wie etwa BWA und Jahresabschlüsse können einfach und sicher hochgeladen werden. Die Machbarkeit der Finanzierung und die mögliche Übernahme einer Bürgschaft wird anhand der Unterlagen von Mitarbeitern der Bürgschaftsbank persönlich und individuell geprüft. So kann schnell eine Ersteinschätzung vorgenommen werden bis hin zur vollständigen Prüfung des Vorhabens. Gründern und Unternehmen wird zudem bei der Strukturierung der benötigten Finanzierung geholfen. Die Bewertung durch die Bürgschaftsbank ist kostenlos. Die etwaige Bürgschafts-/KBG Zusage erfolgt ebenfalls digital inklusive einer kostenlosen Weiterleitung an die jeweilige Hausbank des Kunden.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier urteilt positiv über das neue Portal: „Die zunehmende Digitalisierung, Automatisierung und Verschlankung der Kreditprozesse bei den Banken erfordern solche Anpassungen auch bei den Bürgschaftsbanken, die Eröffnung dieses Finanzierungsportals ist deshalb ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“

Das Finanzierungsportal ermöglicht Prozesse im Kreditgeschäft zu standardisieren, ohne auf den persönlichen Kontakt zu verzichten. Die Kommunikation mit den Bürgschaftsbanken wird vereinfacht und die Prüfung von Gründungen und Investitionsvorhaben verringert. Die Plattform wurde im Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) gemeinsam mit den in jedem Bundesland ansässigen Instituten entwickelt. Betreiber des Portals ist die VDB Service GmbH als hundertprozentige Tochter des VDB.

Weitere Themen

Ab dem 1. Juli 2025 gelten in Dänemark die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (ERP) für Verpackungen. Obwohl diese Regelung erst 2025 in Kraft tritt, müssen sich die verpflichteten Unternehmen bereits ab dem 1. April 2024 registrieren und Planmengen melden.
Umwelt & Energie

Webinar: Die neue europäische Verpackungsverordnung (PPWR): Was sich für Unternehmen ändert!

Die neue europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation PPWR) ist beschlossen und bringt bedeutende Änderungen für nahezu alle Branchen mit sich. Ab dem 12. August 2026 gelten verbindliche Vorschriften für die nachhaltige und zirkuläre Gestaltung von B2B und B2C Verpackungen. Doch welche konkreten Anpassungen sind erforderlich? Wo gibt es Unterschiede zum bisherigen Recht? Was wird noch an Konkretisierungen zu erwarten sein? Wie können Lösungen aussehen? 

weiterlesen