BAG: Kein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei zweiter Krankheit

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Urteil vom 11. Dezember 2019 – Az. 5 AZR 505/18, ist der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.

Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führte.

Weitere Themen

Marokko treibt die Energiewende voran und plant den Bau von zwei Batteriegroßspeichern, um seine Stromnetze zu stabilisieren.
International

Marokko baut zwei Batteriegroßspeicher

Marokko treibt die Energiewende voran und plant den Bau von zwei Batteriegroßspeichern, um seine Stromnetze zu stabilisieren. Initiatoren der Projekte sind die staatliche Agentur für
erneuerbare Energien MASEN (Moroccan Agency for Sustainable Energy) und der staatliche Strom- und Wasserkonzern ONEE (Office National de l’Electricité et de l’Eau Potable).

weiterlesen