Neue Richtlinie soll die Mobilität von Auszubildenden steigern

Seit Anfang des Monats gilt die neue „Richtlinie zur betrieblichen Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften“, die mehr junge Menschen ein Auslandspraktikum ermöglichen soll.

Für die Bundesregierung hat die Förderung von Auslandspraktika im Rahmen der dualen Ausbildung einen hohen bildungspolitischen Stellenwert. So soll die Mobilitätsquote, d. h. der Anteil von Auszubildenden, die ein Auslandspraktikum absolvieren, bis zum Jahr 2020 auf 10 Prozent gesteigert werden. Gegenwärtig beträgt diese Quote knapp sieben Prozent. Das Programm „Berufsbildung ohne Grenzen“ leistet hier mit der kammernahen, betrieblichen Mobilitätsberatung einen wichtigen Beitrag.

Die Mobilitätsberater/-innen der Kammern beraten rund um das Thema Auslandspraktika und unterstützen vor allem kleine und mittlere Betriebe, z. B. bei der Beantragung von Fördermitteln, der Akquise von Partnerbetrieben bzw. Partnereinrichtungen im Ausland, der fremdsprachlichen und interkulturellen Vorbereitung der Auszubildenden sowie der Aufnahme von Praktikanten aus dem Ausland in deutsche Gastbetriebe. Ansprechpartnerin bei der IHK Ostwestfalen ist Sengül Budak, Tel. 0521 554-163, E-Mail s.budak@ostwestfalen.ihk.de.

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