Die EU-Kommission hat neue Schwellenwerte für öffentliche Aufträge festgelegt, die ab 01.01.2020 gelten. Damit müssen Bauleistungen künftig ab einem Auftragswert von 5.350.000 EUR, Dienst- und Lieferleistungen ab 214.000 EUR europaweit ausgeschrieben werden. Die jeweiligen Schwellenwerte für den Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich werden alle zwei Jahre von der EU-Kommission neu festgelegt. Überschreiten Aufträge die angegebenen Grenzen in Bezug auf ihren Auftragswert, so müssen sie nicht nur national, sondern auf europäischer Ebene ausgeschrieben werden.

Umwelt & Energie
Info-Veranstaltung am 18.12.2025: „KI, Regulatorik und Fachkräftemangel – Wie sich der Einkauf in den nächsten Jahren neu aufstellen muss“
„KI, Regulatorik und Fachkräftemangel – Wie sich der Einkauf in den nächsten Jahren neu aufstellen muss“, Informationsveranstaltung am Donnerstag, 18.12.2025, 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Ostwestfalen-Saal der IHK in Bielefeld.
