Änderung der Schwellenwerte im öffentlichen Auftragswesen

Die EU-Kommission hat neue Schwellenwerte für öffentliche Aufträge festgelegt, die ab 01.01.2020 gelten. Damit müssen Bauleistungen künftig ab einem Auftragswert von 5.350.000 EUR, Dienst- und Lieferleistungen ab 214.000 EUR europaweit ausgeschrieben werden. Die jeweiligen Schwellenwerte für den Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich werden alle zwei Jahre von der EU-Kommission neu festgelegt. Überschreiten Aufträge die angegebenen Grenzen in Bezug auf ihren Auftragswert, so müssen sie nicht nur national, sondern auf europäischer Ebene ausgeschrieben werden.

Weitere Themen

Innovation & Technologie

Praxis-Workshop „Digitale Sichtbarkeit für Spezialanbieter“ am 4. Dezember 2025

Im Rahmen des Workshops werden Sie zentrale, strategische Überlegungen kennenlernen, die Ihnen helfen, Ihre Website und Ihr digitales Marketing für die Akquise von Wunschkunden wirkungsvoller ausrichten zu können. Dabei geht es vor allem um Klarheit in der Ansprache neuer Kunden und den gezielten Aufbau von Vertrauen und Reputation über digitale Kanäle, so dass sich dieser Praxisworkshop an die Geschäftsführung von spezialisierten B2B-Unternehmen richtet.

weiterlesen