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Mögliche europäische Beschränkung von Produkten absichtlich zugesetztem Mikroplastik: DIHK beteiligt sich an Konsultation

Der Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt stellt eine erhebliche ökologische Belastung dar, welche es aus Sicht der Wirtschaft zu vermeiden gilt. Um diesem Problem zu begegnen, hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) zu Beginn des Jahres einen Beschränkungsentwurf für Produkten bewusst zugesetztem Mikroplastik vorgelegt. Der Beschränkungsvorschlag der ECHA sieht die Europäische Chemikalienverordnung (REACH) als rechtlichen Rahmen vor. Umfasst sind u. a. schrittweise Verbote von absichtlich zugesetzten Mikroplastikpartikeln in bestimmten Produkten, ferner bestimmte Kennzeichnungs- oder Berichtspflichten. Betroffen sind etwa Düngemittel und -zusätze, diverse Pflanzenschutzmittel, verschiedenartige Kosmetikprodukte, Reinigungs- und Pflegemittel sowie Wachse/Polituren. Als Mikroplastik werden im Entwurf Kunststoffpartikel mit einem Durchmesser von unter 5 mm bezeichnet. Die ECHA geht mit ihrem Dossier von einem Beschränkungspotenzial der Mikrokunststoffemissionen von rund 400.000 Tonnen, verteilt über einen Zeitraum von 20 Jahren, aus.

DIHK gibt Stellungnahme ab

 Der DIHK hat sich zum Beschränkungsvorschlag der ECHA positioniert. In seiner diesbezüglichen Stellungnahme begrüßt der DIHK die grundsätzliche Zielrichtung des Vorschlages. Der Entwurf der ECHA im Rahmen der REACH-Verordnung kann aus Sicht des DIHK einen Beitrag zur Reduzierung der Mikroplastikeinträge in die Umwelt leisten. Allerdings spricht sich der DIHK für einige inhaltliche Anpassungen aus, da Komplexität und unklare Ausgestaltung des Dossiers zu überverhältnismäßigen Belastungen für betroffene Unternehmen führen können. Mit einem möglichen Inkrafttreten des Beschränkungsvorschlages – gleich welcher Form – ist voraussichtlich im Jahr 2021 zu rechnen.

Quelle: DIHKT, Berlin

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