REACH und Brexit: Informationen vom REACH-CLP-Biozid Helpdesk für Unternehmen

In einem Brief an Unternehmen weist der REACH-CLP-Biozid Helpdesk erneut darauf hin, dass im Fall eines ungeregelten Brexit die REACH-Registrierungen von Herstellern, Importeuren und Alleinvertretern im Vereinigten Königreich, die nicht rechtzeitig auf EU/EWR-ansässige Rechtspersonen übertragen wurden, ungültig werden.

Hintergrund ist, dass das Vereinigte Königreich ab dem 1. November 2019 als Drittland gilt, sollte es die Europäische Union zum 31. Oktober 2019 – möglicherweise ohne Abkommen – verlassen.

Mit dem untenstehenden Brief möchte der REACH-CLP-Biozid Helpdesk betroffene Unternehmen nach eigener Aussage informieren und sensibilisieren, insbesondere auch die nachgeschalteten Anwender von chemischen Stoffen.

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Quelle: DIHK, Berlin

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