Gründen aus der Arbeitslosigkeit

Sie sind arbeitslos und möchten ein eigenes Unternehmen gründen? ALG I-Bezieher können bei der Unternehmensgründung mit einem Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit unterstützt werden, ALG II-Bezieher mit dem Einstiegsgeld vom Jobcenter. Die Anträge hierfür erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter.

Wer über den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld gefördert werden will, muss sich die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens von einer fachkundigen Stelle bescheinigen lassen. Diese Stellungnahme geben wir nach einem persönlichen Gespräch und der Prüfung Ihres Businessplanes gegenüber der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab. Dieser Service ist für Sie kostenlos.

Weitere Informationen zu Fördervoraussetzungen und Förderumfang erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit.

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