Der zunehmende Einsatz von Sensorik generiert einen riesigen Umfang an Daten über Forschung, Entwicklung, Produktion und Vertrieb. In der intelligenten Auswertung dieses Datenschatzes liegt für die Unternehmen ein enormes Potenzial, denn
die beim Betrieb von Maschinen anfallenden Daten bilden die Grundlage für völlig neue Geschäftsmodelle und zusätzliche Wertschöpfung durch digitale Servicedienstleistungen. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich hierbei allerdings um ein vergleichsweise junges Phänomen. Es fehlen anerkannte Standards für eine rechtliche Absicherung der Datennutzung. Denn: Wem die Daten „gehören“, ist gesetzlich nicht geregelt.
Eine wertvolle Orientierungshilfe hierfür stellt der „Leitfaden Datennutzung“ dar, den der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) und die Kanzlei Noerr jetzt vorlegt haben.
Weitere Informationen: https://www.noerr.com/de/news-
room/news/leitfaden-datennutzung-noerr-und-vdma-veroffentlichen-orientie-rungshilfe-zur-vertragsgestaltung-fur-den-mittelstand?etcc_cmp=No-
err_news+072019&etcc_med=Newsletter

Umwelt & Energie
CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM: Vereinfachungen in Kraft getreten
Am 20. Oktober 2025 ist die Verordnung (EU) 2025/2083 mit den CBAM-Vereinfachungen in Kraft getreten. Danach brauchen Unternehmen, die CBAM-Güter unter 50 Tonnen im Jahr importieren, keine Zulassung für den Import beantragen, keine CO2-Emissionen berichten und keine Zertifikate kaufen.
