Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Forschungszentrum Jülich und Google kooperieren für Quantencomputer

Das Forschungszentrum Jülich und der Internetkonzern Google wollen bei der Entwicklung der künftigen Generation von Superrechnern kooperieren. Innerhalb der nächsten zehn Jahre wollen sie dafür eine Milliarde Euro aufwenden.Google arbeitet bereits seit Jahren an der Entwicklung von Quantenprozessoren und Quantenalgorithmen. Die Erforschung neuer Technologien für Quantencomputer ist zugleich einer der Schwerpunkte des Forschungszentrums Jülich. Die Forschungseinrichtung plant den Betrieb eines europäischen Quantencomputers mit 50 bis 100 supraleitenden Qubits. Ein Quibit ist die kleinstmögliche Speichereinheit. Der Rechner wird im Quanten-Flaggschiffprogramm der EU entwickelt und soll am Forschungszentrum Jülich der Forschung und Industrie zugänglich gemacht werden.
Die geplante Partnerschaft zwischen der Forschungseinrichtung und dem IT-Riesen sieht neben gemeinsamen Forschungsaktivitäten auch die Ausbildung von Experten auf dem Gebiet der Quantentechnologien und Quantenalgorithmen vor. Zusätzlich ist eine wechselseitige Nutzung von Hardware geplant.
Die groß angelegte Forschungsinitiative zielt nach Angaben der Jülicher Einrichtung darauf ab, die Entwicklung von Quantentechnologien in Europa zu beschleunigen. Sie ist mit einem Fördervolumen einer Milliarde Euro für einen Zeitraum von zehn Jahren ausgestattet.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.fz-juelich.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/UK/DE/2019/2019-07-08-quantencomputer-fzj-google.html
Quelle: Forschungszentrum Jülich, BMWi

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

weiterlesen
Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

weiterlesen