CLP-Verordnung: ECHA-Meldeportal zu Giftinformationsmitteilungen in neuer Version

Anhang VIII (in Verbindung mit Art. 45) der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung, (EG)1272/2008) sieht eine europäische Harmonisierung der Mitteilung von Giftinformationen an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) vor. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat dazu eine überarbeitete Version des zentralen Benachrichtigungsportals veröffentlicht.

Die Veröffentlichung des aktualisierten Meldeportals zur Harmonisierung erfolgte verzögert, weshalb die EU-Kommission einen Vorschlag zur Verschiebung der ersten Meldefrist (per Delegiertem Rechtsakt) vom 1. Januar 2020 um ein Jahr auf den 1. Januar 2021 vorbereitet. Eine tatsächliche Entscheidung bzw. Verordnung der EU-Kommission wird jedoch aktuell nicht vor Oktober 2019 erwartet.

Darüber hinaus hat die ECHA zur Harmonisierung der Giftinformationsmitteilungen nach Anhang VIII einen aktualisierten Leitfaden veröffentlicht.

Das zentrale Benachrichtigungsportal der ECHA sowie weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Den Leitfaden der ECHA finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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