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Neues Institut für die Technologie der Zukunft: Universität Paderborn bündelt Kompetenzen auf dem Gebiet der Additiven Fertigung

Die Universität Paderborn hat mit dem neuen „Paderborner Institut für Additive Fertigung“, kurz PIAF, eine zentrale wissenschaftliche Einheit eingerichtet, die der wachsenden Bedeutung der Additiven Fertigung – umgangssprachlich auch 3D-Druck genannt – Rechnung trägt. Dabei handelt es sich um eine Kerntechnologie für die industrielle Produktion der Zukunft mit bisher ungeahnten Möglichkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit Industrie 4.0. An dem Institut werden zahlreiche Kompetenzen gebündelt: Wissenschaftler*innen der Fakultäten für Maschinenbau, Naturwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften sowie Elektrotechnik, Informatik und Mathematik arbeiten interdisziplinär zusammen, um die grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung sowie den Transfer in die industrielle Praxis voranzutreiben. An den Innovationsvorhaben sind auch namhafte Partner aus Wissenschaft und Industrie beteiligt, die den trans- und interdisziplinären Charakter des Instituts verstärken.
Weiterlesen: https://www.uni-paderborn.de/nachricht/90700/

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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