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Wissenschaft und Praxis: Studierende der Wirtschaftswissenschaften an der Uni Paderborn entwickeln in Projektseminar innovative Service-Ideen und digitalen Prototyp

Bereits seit drei Jahren bringt der Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik von Prof. Dr. Kundisch an der Universität Paderborn und die UNITY AG, Managementberatung für Innovation und Digitale Transformation, in dem Modul „Project Seminar Digital Service Innovations“ kreative Studierende mit zukunftsorientierten Praxispartnern zusammen. Das Projektseminar richtet sich an Studierende, die in einer Kleingruppe innovative Ideen entwickeln und in einen digitalen Prototyp umsetzen möchten.Im Rahmen des Projektseminares werden den Studierenden effektive Methoden, Best Practices und lehrreiche Erfahrungen aus der Praxis zu den Bereichen Innovationsmanagement, Design Thinking und Geschäftsmodellentwicklung nähergebracht. Auf die Theorie folgt die praktische Umsetzung und Anwendung der Methoden im gegebenen Kontext der Praxispartner.
Weiterlesen: https://www.uni-paderborn.de/nachricht/90659/

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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