Wie Computer Geräusche automatisch erkennen können, damit beschäftigt sich Janek Ebbers vom Fachgebiet Nachrichtentechnik der Universität Paderborn. Bei einem internationalen Wettbewerb hat er sich nun mit seinem wissenschaftlichen Ansatz in einem Teilnehmerfeld aus über 400 Forscherinnen und Forschern behauptet und den 5. Platz belegt.Der Wettbewerb findet seit 2013 unter dem Namen „Detection and Classification of Acoustic Scenes and Events“ (DCASE) statt und versammelt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der ganzen Welt, die ihre Verfahren zur automatischen Erkennung von akustischen Ereignissen vergleichen. So handelt es sich bei den akustischen Ereignissen z. B. um das Zuschlagen einer Tür, das Geräusch eines Lüfters oder etwa das Bellen eines Hundes. Die hierbei angewendeten Methoden werden auch als „Deep Learning“-Verfahren bezeichnet und stammen aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz. Bei dem Verfahren erhält ein Computer sogenannte Trainingsdaten, um innerhalb eines eigenständigen Lernprozesses irgendwann zur richtigen Lösung zu kommen, wie in diesem Fall die Identifizierung eines bestimmten Geräusches. Die besondere Herausforderung der Aufgabe bestand für Ebbers und die anderen Forscher darin, dass nur ein geringer Teil der Trainingsdaten von Menschen mit der richtigen Bezeichnung eines Geräusches versehen wurden, während die überwiegende Mehrzahl der Daten mit automatisiert erstellten und damit möglicherweise fehlerbehafteten Bezeichnungen versehen waren. Ebbers erfolgreicher Ansatz zeichnete sich durch eine geschickte Netzarchitektur sowie intelligente Methoden zur Vervielfältigung von Daten aus.
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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)
In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.