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„Hello, Robot!“: Wie Künstliche Intelligenz Kinder beim Spracherwerb unterstützt

„Ich packe meinen Koffer und nehme mit: ein himmelblaues Kleid.“ Der kleine, humanoide Roboter NAO übt mit einem Vorschulkind komplexe Adjektive. Keine ungewöhnliche Situation im „SprachSpielLabor“ der Universität Paderborn. Hier erforscht Nils Tolksdorf zusammen mit Prof. Dr. Katharina Rohlfing und ihrem Team, wie sich durch den Einsatz von sogenannten sozialen Robotern Sprachbildung und flüssige Kommunikation trainieren lassen.„Bei dem Spiel geht es darum, die Bedeutung einzelner Worte zu erfassen. Zuerst stehen einfache Nomen und Adjektive auf dem Plan, später lernen die Kinder, aus diesen Worten komplexe Farbadjektive zu bilden – wie beispielsweise ‚himmelblau’“, erklärt die Psycholinguistin. Dazu sprechen die Kinder mit NAO und lesen gemeinsam mit dem Roboter ein Buch. NAO zeigt auf eine Abbildung: „Das ist gelb wie eine Zitrone“. „Durch die zuvor geübten Muster könnten die Kinder jetzt auf ‚zitronengelb‘ kommen, ohne dass darauf explizit hingewiesen wird“, erklärt Rohlfing.
Weiterlesen: https://www.uni-paderborn.de/nachricht/90511/

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Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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