Neue CO2-Grenzwerte für Pkw passieren das EU-Parlament

Die neuen CO2-Flottengrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge wurden nach der informellen Einigung im Dezember nun am 27. März im Plenum des Parlaments bestätigt. Die CO2-Emissionen der Pkw-Neuwagenflotten der Hersteller müssen bis 2030 um 37,5 % sinken.

Der Rat wird die Verordnung in Kürze ebenfalls verabschieden. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt sie dann in Kraft. Die CO2-Emissionen der Pkw-Neuwagenflotten der Hersteller müssen bis 2030 um 37,5 % sinken. Die Europäische Kommission hatte ursprünglich eine Minderung um 30 % vorgeschlagen.

Für leichte Nutzfahrzeuge, wie Vans, wurde ein Ziel von 31 % vereinbart. Bis 2025 sollen die Werte sowohl für Pkw als auch leichte Nutzfahrzeuge um 15 % sinken.  Aktuell gilt ein Grenzwert von 95g CO2/km für das Jahr 2020. Hersteller, die die Grenzwerte nicht erreichen, müssen hohe Strafzahlungen leisten.

Die neue Verordnung enthält auch eine Quote für Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge für die Jahre 2025 und 2030. Hersteller, die diese erreichen, erhalten einen „Bonus“ in Form einer Anhebung ihres Flottengrenzwerts.

Gemessen an den CO2-Emissionen neuer Pkw-Flotten heute (2018) bedeutet die getroffene Vereinbarung eine Halbierung der CO2-Emissionen innerhalb von 12 Jahren. Ohne die Elektrifizierung einer Mehrheit der Fahrzeuge wird dies nicht zu erreichen sein. Die neuen Grenzwerte stellen die Automobilindustrie daher vor große Herausforderungen. Besonders bei kleineren und mittleren Unternehmen in der Zulieferindustrie wird es darauf ankommen, den Strukturwandel ohne Brüche zu bewerkstelligen.

Die Palette der Erfüllungsoptionen sollte deshalb nach Ansicht des DIHK möglichst schnell auf biogene und synthetische Kraftstoffe erweitert werden. Im Jahr 2023 sollte diese Option nicht nur geprüft werden, sondern auch konkreten Gesetzesänderungen den Weg hierfür eröffnen.

Quelle: DIHK

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