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Bundeswirtschaftsminister stellt Nationale Industriestrategie 2030 vor

Am 5. Februar 2019 hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier seine Vorschläge zur Stärkung des Industriestandortes Deutschland vorgelegt. Sie sollen in den kommenden Wochen mit Akteuren aus Industrie, Wirtschaft, Gewerkschaften und der Wissenschaft diskutiert werden. Im Anschluss soll die überarbeitete Strategie innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Der Wirtschaftsminister spricht sich in seinem Papier u.a. dafür aus, den Anteil der Industrie an der Bruttowertschöpfung von aktuell 23 auf 25 Prozent zu erhöhen und betont den Ausbau vorhandener industriellen Stärken verbunden mit einem Aufholprozess in den Bereichen, in denen Wettbewerber besser aufgestellt sind, etwa bei KI oder Biotechnologie. Handlungsbedarf sieht er zudem in den Bereichen Unternehmenssteuern, Energiepreise und Sozialabgaben. Weiterhin setzt er sich für die Stärkung des industriellen Mittelstandes ein und würdigt die Bedeutung nationaler Champions. Um diese Ziele zu erreichen, ist zwar privatwirtschaftliches Engagement gefragt, aber auch Verbesserungen in den Rahmenbedingungen. In Ausnahmefällen sollte aus Sicht des Ministers auch staatliches Handeln in Betracht gezogen werden, wie z.B. die Schaffung einer nationalen Beteiligungsfazilität, die einer staatliche Beteiligung für einen befristeten Zeitraum an Unternehmen ermöglicht.

Aus Sicht des DIHK ist das Engagement des Bundeswirtschaftsministers, den Industriestandort Deutschland zu stärken, ein wichtiges Signal für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, gerade mit Blick auf die globalen Unsicherheiten und die Herausforderungen durch die Digitalisierung. Von daher ist es richtig, dass die Strategie auf bezahlbare Energie, ein wettbewerbsfähiges Steuersystem und eine steuerliche Forschungsförderung abzielt. Der Fokus sollte aber auch noch auf andere Standortfaktoren gelegt werden, wie eine leistungsfähige digitale Infrastruktur und den Bürokratieabbau. In erster Linie ist es die Aufgabe des Staates, für funktionierende Rahmenbedingungen zu sorgen, von denen alle Unternehmen profitieren und nicht nur ausgewählte Wirtschaftszweige.

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