EU-Energiepolitik: Neue Regeln für erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Kraft getreten

Die reformierten Richtlinien zu Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz sowie die Governance-Verordnung sind am 21. Dezember 2018 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und am 24. Dezember 2018 in Kraft getreten.

Mit dem Inkrafttreten der Richtlinien müssen die neuen EU-Regeln innerhalb bestimmter Umsetzungsfristen in nationales Recht überführt werden. Die Governance-Verordnung ist unmittelbar verbindlich.

Die Umsetzungsfristen sind die folgenden:

  • Erneuerbare-Energien-Richtlinie: 30. Juni 2021
  • Energieeffizienz-Richtlinie: 25. Juni bzw. 25. Oktober 2020.

Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist bereits am 9. Juli 2018 in Kraft getreten und muss bis zum 10. März 2020 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie sieht u. a. eine Pflicht zur Installation von Elektroladesäulen und Leerrohren in Nicht-Wohngebäuden vor.

Politische Einigungen konnten die EU-Gesetzgeber Ende letzten Jahres auch zu den restlichen Dossiers des Energie-Winterpakets erzielen. Die formelle Annahme und Veröffentlichung der Richtlinie und Verordnung zum Strombinnenmarkt, der Verordnung zur europäischen Agentur der Energieregulierungsbehörden ACER und der Verordnung zur Risikovorsorge im Elektrizitätssektor wird noch im ersten Halbjahr 2019 erwartet.

Quelle: DIHK

Weitere Themen

Energie-Scouts OWL

Online-Informationsveranstaltung zum Projekt Energie-Scouts OWL 2026 am 11.12.2025

Online-Informationsveranstaltung zum Projekt Energie-Scouts OWL 2026 am 11.12.2025 von 9 – 9:45 Uhr via MS-Teams. Die Energie-Scouts beschäftigen sich nicht nur mit Energie, sondern auch mit dem effizienteren Umgang mit Ressourcen wie Wasser, Verpackungen, Abfall oder Chemikalien. Davon profitieren nicht nur die Unternehmen direkt. Auch die Auszubildenden sammeln als Energie-Scouts wertvolle Erfahrungen. Dieses erfolgreiche Projekt wollen wir fortsetzen und Ihnen die Möglichkeiten zum Mitmachen erläutern.

weiterlesen
Um die Auswirkungen von CBAM auf die Wirtschaft aufzuzeigen, haben die IHKs NRW ein Umfrage durchgeführt. Die Ergebnisse sind hier abrufbar.
Umwelt & Energie

Carbon Border Adjustment Mechanism: CBAM – update

Das Webinar zum CBAM-update findet online per MS Teams statt am 29.01. (11 – 12:30 Uhr). Als Experte steht Helge Wieggrefe, Geschäftsführer der kolum GmbH (Berlin), zur Verfügung. 2026 startet der kostenpflichtige Echtbetrieb des Systems für Unternehmen, deren jährliche Importmenge mindestens 50 Tonnen beträgt. Nur noch Unternehmen, die dann eine Zulassung als CBAM-Anmelder haben, können diese Waren noch importieren.

weiterlesen