EU-Emissionshandel: Konsultation zur dynamischen Zuteilung kostenloser Zertifikate

Bis zum 22. Februar können Interessierte ihre Position zu Details der Umsetzung der neuen Regelung kundtun.

Die novellierte Emissionshandelsrichtlinie sieht vor, dass in der 4. Handelsperiode (2021 – 2030) die kostenlose Zuteilung an Industrieanlagen angepasst wird, wenn sich die Betriebsleistung im Durchschnitt zweier aufeinanderfolgender Jahre um mehr als 15 % verändert.

Hierdurch soll die ausreichende Versorgung mit kostenlosen Zertifikaten sichergestellt werden, wenn die Produktion einer Anlage signifikant steigt. Gleichzeitig soll auch vermieden werden, dass eine Anlage mehr kostenlose Zertifikate zugeteilt bekommt als benötigt, sollte ihre Betriebsleistung geringer ausgefallen sein als ursprünglich erwartet. Diese Anpassung der kostenlosen Zuteilung ist notwendig, da die Menge der kostenlosen Zertifikate vor Beginn der Handelsperiode u. a. auf Grundlage von historischen Werten der Betriebsleistung berechnet wird.

Zur Umsetzung der in der Richtlinie nur allgemein definierten dynamischen Anpassung (Art. 10a Absatz 20 und 21) erarbeitet die EU-Kommission eine Durchführungsverordnung, die Mitte des Jahres 2019 verabschiedet werden soll. In diesem Rahmen hat die Brüsseler Behörde eine Konsultation zur Klärung der unten stehenden Fragen eröffnet, an der sich der DIHK beteiligen wird.

Quelle: DIHK

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