Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 ein „Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung“ beschlossen.
Das Gesetz sieht u.a. vor, dass
- die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten entfällt und
- ein Verstoß gegen die fortgeltenden Sorgfaltspflichten nur bei schweren Verstößen sanktioniert wird.
Der Gesetzgebungsprozess ist allerdings noch nicht abgeschlossen – das Inkrafttreten bleibt abzuwarten.
Damit gilt das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bis zur Ablösung durch ein Gesetz, das die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in nationales Recht überführt, fort.