Deutsches Lieferkettengesetz: Änderungen beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 ein „Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfalt­spflichtengesetzes – Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung“ beschlossen.
Das Gesetz sieht u.a. vor, dass
  • die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten entfällt und
  • ein Verstoß gegen die fortgeltenden Sorgfaltspflichten nur bei schweren Verstößen sanktioniert wird.

Der Gesetzgebungsprozess ist allerdings noch nicht abgeschlossen – das Inkrafttreten bleibt abzuwarten.

Damit gilt das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bis zur Ablösung durch ein Gesetz, das die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in nationales Recht überführt, fort.

Weitere Themen

Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Umwelt & Energie

EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

weiterlesen