Eine neue Verordnung in Polen verpflichtet Unternehmen, alle gefährlichen Abfälle in die Abfall-Datenbank (BDODatenbank) einzutragen.

Polen: Neue Verordnung über nicht erfassungspflichtige Abfälle

Die Germany Trade & Invest informiert: Unternehmen sind verpflichtet, alle gefährlichen Abfälle in die Abfall-Datenbank (BDODatenbank) einzutragen. Die Pflicht zur Eintragung in die BDO-Datenbank obliegt insbesondere Rechtsträgern, die:
• Geräte in das Inland einführen sowie die autorisierten Vertreter dieser Rechtsträger;
• Hersteller, Importeure und innergemeinschaftliche Erwerber von Verpackungen;
• Produkte in Verpackungen in das Inland einführen;
• andere Abfälle als Kommunalabfälle erzeugen;
• Unternehmer sind, die Einzel- oder Großhandelsgeschäfte betreiben und Einkaufstaschen aus Kunststoff anbieten.

Wenn die oben genannten Rechtsträger keine Eintragung vornehmen oder auch eine fehlerhafte Eintragung erfolgt, kann ein Bußgeld bis 1 Million Zloty verhängt werden.

Weitere Themen

Energie-Scouts OWL

Online-Informationsveranstaltung zum Projekt Energie-Scouts OWL 2026 am 11.12.2025

Online-Informationsveranstaltung zum Projekt Energie-Scouts OWL 2026 am 11.12.2025 von 9 – 9:45 Uhr via MS-Teams. Die Energie-Scouts beschäftigen sich nicht nur mit Energie, sondern auch mit dem effizienteren Umgang mit Ressourcen wie Wasser, Verpackungen, Abfall oder Chemikalien. Davon profitieren nicht nur die Unternehmen direkt. Auch die Auszubildenden sammeln als Energie-Scouts wertvolle Erfahrungen. Dieses erfolgreiche Projekt wollen wir fortsetzen und Ihnen die Möglichkeiten zum Mitmachen erläutern.

weiterlesen