Die Germany Trade & Invest informiert: Unternehmen sind verpflichtet, alle gefährlichen Abfälle in die Abfall-Datenbank (BDODatenbank) einzutragen. Die Pflicht zur Eintragung in die BDO-Datenbank obliegt insbesondere Rechtsträgern, die:
• Geräte in das Inland einführen sowie die autorisierten Vertreter dieser Rechtsträger;
• Hersteller, Importeure und innergemeinschaftliche Erwerber von Verpackungen;
• Produkte in Verpackungen in das Inland einführen;
• andere Abfälle als Kommunalabfälle erzeugen;
• Unternehmer sind, die Einzel- oder Großhandelsgeschäfte betreiben und Einkaufstaschen aus Kunststoff anbieten.
Wenn die oben genannten Rechtsträger keine Eintragung vornehmen oder auch eine fehlerhafte Eintragung erfolgt, kann ein Bußgeld bis 1 Million Zloty verhängt werden.