Ende 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) einen wichtigen Teil der deutschen Energienetz-Systematik infrage gestellt: Dem Urteil zufolge verstößt die Ausgestaltung der „Kundenanlage“ gegen EU-Recht. Eine Kurzumfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) beleuchtet die Betroffenheit der Betriebe.
Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.11.2024 (C-293/23) ist die rechtssichere Weiterleitung von Energie und insbesondere Strom in Deutschland innerhalb eines Betriebsnetzes zukünftig ungewiss. Konkret geht es um den Begriff der Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a und 24b im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), welcher nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sei.
Betroffen sind unzählige dezentrale Energieversorgungsanlagen in Deutschland: Industrie-, Betriebs- und Gewerbenetze, ebenso wie beispielsweise Stromnetze von Einzelhandelszentren, Bürogebäuden, Krankenhäusern oder Universitäten.
Vor diesem Hintergrund hat die DIHK im März bundesweit Unternehmen zum Thema befragt. Die Rückmeldungen aus den Betrieben zeigen, dass mehr als die Hälfte davon eine Kundenanlage betreibt – vielfach sogar, ohne es zu wissen.
Die vollständigen Ergebnisse der Umfrage finden Sie HIER als Meldung auf der Webseite der DIHK sowie zum Download in der Sammlung der Energie-Faktenpapiere.
Quelle: DIHK