Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.11.2024 (C-293/23) ist die rechtssichere Weiterleitung von Strom in Deutschland zukünftig ungewiss. Konkret geht es um den Begriff der Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), welcher in der Folge nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sei.
Das Urteil hat vor allem Auswirkungen auf die Weiterleitung von Strom an Dritte hinter dem Stromnetzverknüpfungspunkt. Betroffen sind zahlreiche Versorgungskonzepte in Deutschland, die bislang als Kundenanlage behandelt worden sind und deswegen nicht den Verpflichtungen unterliegen, die Netzbetreiber normalerweise treffen? Es ist daher von einer großen Betroffenheit in der Breite der Wirtschaft über alle Branchen hinweg auszugehen.
Mit der nachfolgenden Kurzumfrage möchte die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) die Betroffenheit in der gewerblichen Wirtschaft eruieren und Fallzahlen generieren. Eine Beteiligung an der Kurzumfrage ist bis zum Montag, den 31.03.2025 möglich.
Die Beantwortung der Kurzumfrage dauert maximal 10 Minuten und ist unter nachfolgendem Link abrufbar: Fragen zur Stromweiterleitung und Kundenanlagen
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!