Zum Inhalt springen
  • Aus- und Weiterbildung
  • Innovation & Technologie
  • International
  • Recht & Steuern
  • Standort & Infrastruktur
  • Umwelt & Energie
  • Gründung & Start-Up
  • Aus- und Weiterbildung
  • Innovation & Technologie
  • International
  • Recht & Steuern
  • Standort & Infrastruktur
  • Umwelt & Energie
  • Gründung & Start-Up
Das grüne Deckblatt und das grüne Abschlussblatt des Carnet-Formulars haben ab dem 1. Januar 2025 ein neues Logo der ICC.

Carnet: Neue Formulare ab 2025

  • November 6, 2024
  • International

Carnets sind für das spezielle Zollverfahren „Vorübergehende Ausfuhr“ gedacht und ersparen umständliche Zollformalitäten. Es kann genutzt werden für Warenpräsentationen im Ausland
und der Mitnahme von Werkzeugen bei Reparaturaufträgen bei Auslandskunden. Das hierfür vorgeschriebene Carnet-Formular besteht auf mehreren Blättern in verschiedenen Farben:
grün, gelb, blau, weiß.  Das grüne Deckblatt und das grüne Abschlussblatt des Carnet-Formulars haben ab dem 1. Januar 2025 ein neues Logo der ICC –International Chamber of Commerce/World Chambers Federation. Alle Formulare, die dieses neue ICC-Loge nicht haben, können dann nicht mehr verwendet werden.

Informationen über das Carnet-Verfahren

ZurückVorigerSaudi-Arabien zentralisiert Handelsregister
NächsterPolen: Wirtschaftsprofil 2024Nächster

Weitere Themen

Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Umwelt & Energie

Biodiversität im Unternehmen – Onlineseminar am 30.10.2025

Erkennen Sie die Chancen und Risiken für Ihr Unternehmen beim Thema Biodiversität, erfahren Sie, welche rechtlichen Anforderungen auf Sie zukommen und integrieren Sie Biodiversität effektiv und zielgerichtet in Ihr Management und Reporting.

weiterlesen
Entwaldungsverordnung
International

EUDR wird um 1 Jahr verschoben

Die EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall hat angekündigt, dass die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschoben wird.

Die Verordnung sollte ursprünglich ab dem 30. Dezember 2024 gelten, bevor die Kommission vorschlug, den Start auf Ende dieses Jahres zu verschieben und Unternehmen sowie Handelspartnern damit zusätzliche 12 Monate zur Vorbereitung auf die neuen Rückverfolgungs- und Sorgfaltspflichten einzuräumen.

weiterlesen
Kontakt

Ostwestfalen IHK Blog
Elsa-Brändström-Str. 1 – 3
33602 Bielefeld

  • Email: info@ostwestfalen.ihk.de
  • Tel: 0521 554-220
Links
  • Ostwestfalen.IHK.de
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Ostwestfalen.IHK.de
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum

© 2025 All Rights Reserved.

  • Aus- und Weiterbildung
  • Innovation & Technologie
  • International
  • Recht & Steuern
  • Standort & Infrastruktur
  • Umwelt & Energie
  • Gründung & Start-Up
  • Aus- und Weiterbildung
  • Innovation & Technologie
  • International
  • Recht & Steuern
  • Standort & Infrastruktur
  • Umwelt & Energie
  • Gründung & Start-Up