Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.
Ab 2025 werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung von Telearbeitsleistungen in Österreich erleichtert.

Österreich: Das neue Telearbeitsgesetz ab 2025

gtai – Das Gesetz wird zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Künftig sind nicht nur regelmäßiges Arbeiten von zu Hause („Homeoffice“) geregelt, sondern auch das Arbeiten von anderen frei
gewählten Orten, wie zum Beispiel Hotels, Kaffeehäusern oder Parks. Auch das Arbeiten im Ausland ist von dem neuen Gesetz erfasst, wobei insofern natürlich Besonderheiten
hinsichtlich Aufenthaltsrecht, Steuerrecht sowie Arbeits- und Sozialrecht zu beachten sind.

Telearbeit darf nach wie vor nicht einseitig von Arbeitnehmer oder Arbeitgeberin angeordnet oder erbracht werden. Der Unfallversicherungsschutz besteht auch bei Telearbeit. Bei der Telearbeit im weiteren Sinne, also beispielsweise Kaffeehaus oder Park, entfällt hingegen der Unfallversicherungsschutz für Wegeunfälle.

Bundesregierung Österreich

Weitere Themen

außenwirtschaftsforum-2024-der-ihk-ostwestfalen-mit-jörn-wahl-schwentker-armin-laschet-petra-pigerl-radtke-und-goetz-doermann
Allgemein

Außenwirtschaftsforum der IHK Ostwestfalen blickt auf USA vor der Wahl

Kamala Harris oder Donald Trump, Demokraten oder Republikaner – die bevorstehende Richtungsentscheidung durch die Präsidentschaftswahl in den USA wird auch in der ostwestfälischen Wirtschaft mit großem Interesse beobachtet. Wie sich die Zukunft der transatlantischen Beziehung entwickeln kann, haben Experten und Unternehmer beim 30. Außenwirtschaftsforum der IHK Ostwestfalen beleuchtet.

weiterlesen