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Es besteht eine Registrierungspflicht, wenn Sie Textilien in den Niederlanden in Verkehr bringen.

Niederlande: Registrierung von Textilien ist Pflicht

Registrierung von Bekleidung und Heimtextilien: Es besteht eine generelle Registrierungspflicht, wenn Sie Textilien in den Niederlanden in Verkehr bringen. Die Verpflichtung gilt auch für nicht-niederländische Hersteller beim direkten Verkauf an Endnutzer in den Niederlanden. Der Anwendungsbereich umfasst sowohl den privaten als auch den beruflichen Gebrauch.

Ausgenommen sind Gebrauchtwaren sowie Schuhe, Taschen, Gürtel, Kopfbedeckungen, Gardinen und Decken. Um gesetzeskonform verkaufen zu können, müssen Hersteller von Textilien ihren gesetzlichen Verpflichtungen in den Niederlanden nachkommen. Dazu zählen unter anderem die Registrierung bei und Mengenmeldung an die zuständigen Stellen sowie der Anschluss an ein Rücknahmesystem.

Unter anderem existiert in den Niederlanden auch für Hersteller von Textilien eine gesetzliche Verpflichtung, Verantwortung für die Sammlung, Entsorgung und das Recycling ihrer Produkte zu übernehmen.

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
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