Aus aktuellem Anlass weist die Deutsche Handelskammer in Österreich auf die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten für deutsche Arbeitgeber bei der Entsendung von Mitarbeitenden hin. Anlass sind eine wachsende Zahl von Verstößen, bei denen Strafen u.a. wegen Unterentlohnung oder Verweigerung der Einsichtnahme in Melde- und Lohnunterlagen ausgesprochen worden sind. Es ist notwendig, rechtzeitig vor Arbeitsbeginn die ZKO3-Meldung (online) abzugeben und die Mindestgehaltsbestimmungen strikt einzuhalten und dies zu dokumentieren.
IHK zeichnet Ausbildungsbotschafter und beteiligte Unternehmen aus
125 Auszubildende haben als Ausbildungsbotschafterinnen und -botschafter in diesem Jahr rund 2.600 Schülerinnen und Schülern in Ostwestfalen einen authentischen Einblick in die betriebliche Ausbildung ermöglicht.
