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Das Programm „Innovation Made in Ghana“ bietet die Möglichkeit, sich in Ghana mit Unternehmen aus der eigenen Branche zu vernetzen.

Ghana: Austauschprogramm für KMU und Wirtschaftsförderungen aus NRW

NRW Afrika informiert über ein Austauschprogramm für KMU und Wirtschaftsförderungen aus NRW.

Sie sind Entscheidungsperson in einem KMU oder arbeiten im Bereich der Wirtschaftsförderung? Das Programm „Innovation Made in Ghana“ bietet die Möglichkeit, sich in Ghana mit Unternehmen aus der eigenen Branche zu vernetzen sowie die Wirtschaft und Geschäftskultur dieses Landes kennenzulernen. Im September können Sie – organisiert durch die GIZ – einen Monat in Ghana verbringen. Was bietet Innovation Made in Ghana?

· Ein Stipendium von 750€ während des 4-wöchigen Aufenthalts in Ghana
· Ein Zuschuss zu den Unterkunftskosten in Accra, der Hauptstadt von Ghana (bis zu 750€)
· Übernahme der Flugkosten
· Unterstützung bei der Visa-Beantragung
· Vorbereitung und Nachbereitung online in Deutschland

NRW Afrika Portal

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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