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Deutschland wirbt beim EU-Rat für eine Initiative zur Vereinfachung von Entsendeverfahren mittels einheitlichem Registrierungsportal.

Vereinfachung von Entsendeverfahren – erste Schritte EU-weit

Deutschland wirbt aktuell beim EU-Rat für eine Initiative zur Vereinfachung von Entsendeverfahren mittels eines freiwillig anwendbaren, einheitlichen und digitalen Registrierungsformulars (sog. eDeclaration) sowie eines EU-weit einheitlichen Registrierungsportals, über das perspektivisch auch die Beantragung der sozialversicherungsrechtlichen A1-Bescheinigung ermöglicht werden soll. Deutschland, die Tschechische Republik, Litauen, Irland, Polen, Griechenland, Slowenien, Ungarn und Portugal planen nun in einem ersten Schritt die nationale Umsetzung der eDeclaration und legten dies im Mai in einer Absichtserklärung nieder. Deutschland ist es ein großes Anliegen, dass die Initiative weitere Unterstützer findet und die Arbeiten an dem EU-weit einheitlichen Registrierungsportal auch in der neuen Legislatur ambitioniert fortgeführt werden.

Absichtserklärung

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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