Attraktive Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland gestalten, die Wettbewerbsfähigkeit stärken und Arbeitsplätze sichern – das sind zentrale Aufgaben der Politik. Dabei spielt die Bauleitplanung eine oft unterschätzte Rolle: Sie regelt die Nutzung aller privaten und öffentlichen Grundstücke einer Kommune und prägt damit die städtebauliche Entwicklung. Diese wiederum ist eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiches Wirtschaften.
Dringender Handlungsbedarf
Doch genau das sieht eine zunehmende Zahl von Unternehmerinnen und Unternehmern gefährdet: In der aktuellen Standort-Umfrage der DIHK bewerten mehr als 2.200 Betriebe aus verschiedenen Industriebranchen nahezu alle Standortfaktoren schlechter als bei der letzten Befragung drei Jahre zuvor. Der Mittelwert rutscht mit 4,0 – also nur noch „ausreichend“ – auf einen historischen Tiefpunkt (2020: 3,6; 2017: 3,3).
Neben Aspekten wie Bürokratielast, Verfügbarkeit von Fachkräften oder auch Energiekosten ist die Standortsicherheit ein wesentlicher Baustein für die Zufriedenheit der Unternehmen. Standortsicherheit ist ein Faktor, der maßgeblich von der Bauleitplanung bestimmt wird und die meisten Betriebe früher oder später betreffen kann: etwa, wenn der Firmensitz erweitert oder ein neuer Standort errichtet werden soll. Dafür kann die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig werden. Aber auch eine heranrückende Wohnbebauung an Betriebsgrundstücke oder die Überplanung eines Betriebsgrundstücks können zu nachträglichen Anpassungen in der Bauleitplanung führen. Dies kann wiederum Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeiten der Unternehmen an dem Standort haben.
Kommunen müssen bei diesen raumordnerischen Planverfahren eine Vielzahl unterschiedlicher Belange berücksichtigen – unter anderem Wohnen, Arbeiten und Wirtschaft oder Umwelt- und Denkmalschutz. Das Ergebnis des Abwägungsprozesses wird in den Bauleitplänen festgeschrieben.
IHK-Organisation als Sprachrohr der Betriebe
Die Interessen der Wirtschaft vertreten dabei auf kommunaler Ebene die 79 Industrie- und Handelskammern. Sie werden bei der Aufstellung von Bauleitplänen als „Trägerinnen öffentlicher Belange“ (TöB) über die beabsichtigten Planungen informiert und ihre Sichtweise angehört. Soll beispielsweise ein Supermarkt erweitert oder ein Industriegebiet ausgewiesen werden, bringen die IHKs die Perspektive der betroffenen Unternehmen in die jeweiligen Planungsprozesse ein.
Während die IHKs vor Ort in den regionalen Vorhaben ihre Mitgliedsunternehmen vertreten, bündelt auf Bundesebene die DIHK die gesamtwirtschaftlichen Interessen beispielsweise bei Gesetzgebungsverfahren der EU oder des Bundes im Baurecht, im Planungsrecht, in der Raumordnung und der Stadtentwicklung.
Durchschnittlich eine Stellungnahme pro Arbeitstag
Jedes Jahr gibt die IHK-Organisation in diesem Zusammenhang insgesamt rund 20.000 Stellungnahmen ab. Damit veröffentlicht jede IHK im Schnitt täglich eine Stellungnahme – zu Landesentwicklungs- und Regionalplanungen ebenso wie zu Flächennutzungsplanungen, -plänen oder Bebauungsplänen. Zudem informieren die IHKs ihre Mitgliedsunternehmen, wenn diese von kommunalen Planungen betroffen sind. Sie beraten rund um Einzelhandelsansiedlungen und Planfeststellungsverfahren, etwa zu Infrastrukturvorhaben, und beziehen Stellung zu sonstigen Konzepten und Satzungen. Sie beschäftigen sich mit den verschiedenen Aspekten der Stadtentwicklung und machen sich für ausreichend Flächen zur Erweiterung beziehungsweise zur Neuansiedlung der Unternehmen stark.
Standortattraktivität vor Ort erhöhen
Dieser Einsatz kann jedoch nur Früchte tragen, wenn politische Entscheidungsträger die Perspektive der Unternehmen effektiver in ihre Planungsprozesse einbauen und die Bedarfe der Wirtschaft bei der Gestaltung von Bauleitplänen stärker berücksichtigen. Gerade in Zeiten zunehmender Flächenkonkurrenz ist eine ausgewogene Flächenpolitik notwendig, die die Flächenbedarfe für Wohnraum, den Ausbau der erneuerbaren Energien, aber auch die wirtschaftliche Entwicklung berücksichtigt.