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DIHK-Digitalisierungsumfrage 2024

Website-Check-Sprechtage am 23.05.2024 und 13.06.2024

Der Auftritt im Internet spielt eine entscheidende Rolle in der Kommunikation eines Unternehmens. Die Website ist oft die erste Anlaufstelle für Kunden und ihr Eindruck prägt deren Meinung über das Unternehmen. Sie fungiert praktisch als digitale Visitenkarte und beeinflusst maßgeblich das Image und den Erfolg des Unternehmens. Daher ist das Design, die Benutzerfreundlichkeit, die zielgruppenspezifischen Inhalte, die mobile Zugänglichkeit sowie die Datenschutz- und Datensicherheitsstandards von entscheidender Bedeutung.

In unseren Website-Check-Sprechtagen bieten wir Ihnen die Gelegenheit, wertvolle Tipps zur Optimierung Ihrer bestehenden Website zu erhalten. In einem individuellen, vertraulichen und kostenlosen Erstgespräch (ca. 60 Minuten) werden fünf wichtige Kategorien beleuchtet: „Übergreifende Aspekte“, „Benutzerfreundlichkeit und SEO“, „Conversion-Optimierung“, „Sicherheit“ und „Datenschutz“. Dabei werden erste Probleme, Fragen und Ziele besprochen.

Im Nachgang des Gespräches erhalten die Teilnehmer ein Protokoll mit analysierten Fehlern, Verbesserungsvorschlägen und Handlungsempfehlungen zur Optimierung ihrer Online-Präsenz. Bitte beachten Sie, dass die Beratung auf ein kostenloses Erstgespräch beschränkt ist und wir keine Webshops oder nicht ausreichend aktualisierte und gepflegte Websites berücksichtigen können. Ein Vorabfragebogen zur Website muss vor dem Gespräch ausgefüllt werden, damit Ihr Auditor/Ihre Auditorin sich bestmöglich vorbereiten kann.

Wann?

  • Donnerstag, 23.05.2024
  • Donnerstag, 13.06.2024


jeweils von 14:00 bis 18:00 Uhr

Hier können Sie Ihren persönlichen Online-Termin buchen:

23.05.2024: https://veranstaltungen.ostwestfalen.ihk.de/WebsiteCheck-Mai2024

13.06.2024: https://veranstaltungen.ostwestfalen.ihk.de/Websitecheck-Juni2024

Der Sprechtag findet in Zusammenarbeit mit InnoZent OWL e.V statt.

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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