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Webinar „Grundlagenwissen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Europa“ am 19.03.2024

„Was muss ich beachten, wenn ich verpackte Produkte ins europäische Ausland verkaufe? Und wie sieht es mit Batterien und Elektrogeräten aus?“

Vor allem für Onlinehändler die ins Ausland verkaufen ist es nicht einfach, die umfassenden Verpflichtungen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) – also Melde- und Registrierungspflichten für die Entsorgung und das Recycling der in Umlauf gebrachten Materialien – zu kennen und die jeweiligen nationalen Regelungen einzuhalten.

Dieses kostenfreie Webinar bietet einen praxisnahen Einstieg in die Thematik, erklärt die europäischen Richtlinien und Verordnungen und beantwortet grundlegende Fragen, die es beim Verkauf in EU-Länder zu beachten gilt. Zusammen mit den Expert/-innen für Umweltreporting & Compliance der AHK Frankreich stellen wir Ihnen zudem die neue EPR-Informationsseite auf dem Außenwirtschaftsportal Bayern vor.

Das Webinar findet am 19.03.2024 von 10:00 Uhr – 11:30 Uhr statt.

Hier geht‘s zur Anmeldung.

Moderation:

Johannes Weidl, IHK für München und Oberbayern

Marion Freitag, IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

Referent/-innen:

Jennifer Baumann, Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer (AHK Frankreich)

Grischka Nissen, Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer (AHK Frankreich)

Quelle: Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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