gtai – Eine B.V. (vergleichbar einer deutschen GmbH) kann seit dem 1. Januar 2024 per Videolink gegründet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Gründer eine EUStaatsangehörigkeit haben. Zusätzlich zu den offensichtlichen Vorteilen der Online-Gründung
gibt es eine weitere wichtige Erleichterung: Gründungsurkunde und Satzung können bei digitaler Gründung auch in englischer Sprache verfasst werden. Bei der physischen Gründung muss die niederländische Sprache verwendet werden.

Umwelt & Energie
Info-Veranstaltung am 18.12.2025: „KI, Regulatorik und Fachkräftemangel – Wie sich der Einkauf in den nächsten Jahren neu aufstellen muss“
„KI, Regulatorik und Fachkräftemangel – Wie sich der Einkauf in den nächsten Jahren neu aufstellen muss“, Informationsveranstaltung am Donnerstag, 18.12.2025, 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Ostwestfalen-Saal der IHK in Bielefeld.
