gtai – Eine B.V. (vergleichbar einer deutschen GmbH) kann seit dem 1. Januar 2024 per Videolink gegründet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Gründer eine EUStaatsangehörigkeit haben. Zusätzlich zu den offensichtlichen Vorteilen der Online-Gründung
gibt es eine weitere wichtige Erleichterung: Gründungsurkunde und Satzung können bei digitaler Gründung auch in englischer Sprache verfasst werden. Bei der physischen Gründung muss die niederländische Sprache verwendet werden.
Aus- und Weiterbildung
IHK zeichnet Ausbildungsbotschafterinnen und -botschafter und deren Unternehmen für Engagement in der Berufsorientierung aus
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