Ab 2025 treten in Dänemark neue Regelungen für Einwegkunststoffprodukte in Kraft.
Dänische Hersteller, Importeure, sowie ausländische Unternehmen, die über
Fernkommunikation ihre Produkte verkaufen, müssen sich demnach an die neuen Regelungen
halten. Unternehmen, die nicht über eine dänische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(CVR-nummer) verfügen, müssen einen bevollmächtigten Vertreter in
Dänemark bestellen.

Innovation & Technologie
CSRD und CSDDD: Fristverlängerungen verabschiedet
Der Rat hat die im Rahmen des Omnibus-I-Pakets vorgeschlagenen Fristverlängerungen bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der unternehmerischen Sorgfaltspflichten (CSDDD) formal verabschiedet.