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Online-Veranstaltung „Und jährlich grüßt die Nebenkostenabrechnung – Praxistipps für Mieter von Gewerberäumen“

Besonders in Zeiten von steigenden Strom- und Gaspreisen hat die Nebenkostenabrechnung eine große Bedeutung. Doch welche Kosten gehören überhaupt dazu? Wie kann ich erkennen, ob eine Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist und welche Maßnahmen sollte ich dann ergreifen?

Mit unserer kostenlosen Online-Veranstaltung am Donnerstag, 21.03.2024, 10:00-11:30 Uhr möchten wir Ihnen einen Überblick über die Nebenkostenabrechnung im Gewerberaummietrecht verschaffen und Ihnen praktische Tipps an die Hand geben. Als Referent wird Ihnen Herr Axel Kempe, Anwalt in der Bielefelder Kanzlei Dr. Geisler, Dr. Franke & Kollegen und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht sowie für Arbeitsrecht, Antworten auf Ihre Fragen geben.

Bitte melden Sie sich über unsere Homepage an. Sie erhalten dann direkt den Teilnahmelink zugesandt.

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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