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Unter dem Motto #könnenlernen – Ausbildung macht mehr aus uns“ macht unsere Kampagne seit einem Jahr Lust auf Ausbildung.

Ein Jahr #könnenlernen – unsere bundesweite Ausbildungskampagne

Seit einem Jahr heißt es nun: „#könnenlernen – Ausbildung macht mehr aus uns“: Das Ziel der bundesweiten Ausbildungskampagne der Industrie- und Handelskammern ist es, junge Menschen für die Duale Ausbildung zu begeistern. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Kampagne darauf ausgelegt, im ganzen Land ein stärkeres Bewusstsein für das Thema Ausbildung zu schaffen und so dabei zu helfen, Betriebe und den Fachkräftenachwuchs zusammenzubringen.

#könnenlernen – erfolgreicher TikTok-Kanal

Mit Erfolg: Dem TikTok-Kanal @die.azubis, der von „echten“ Auszubildenden mit interessanten Themen rund um die Ausbildung bespielt wird, hat mittlerweile über 40.000 Follower. Auch in Ostwestfalen gab es im vergangenen Jahr viel #könnenlernen. Fassadenbanner, Autowerbung und ein neuer Messeauftritt machen Lust auf das Lebensgefühl Ausbildung. Zudem gab es eine große Plakataktion in Bielefeld.

Mitmach-Kampagne für Betriebe

Aber das ist noch nicht alles: Die IHKs geben den ausbildenden Betrieben in ihrem Kammerbezirk die Möglichkeit, die Kampagne auch für die Rekrutierung ihrer eigenen Azubis zu nutzen.

Dazu gibt es ein kostenloses Werbemittelpaket für Betriebe. Die Auszubildenden der Unternehmen sind zudem herzlich eingeladen, unter dem Hashtag #könnenlernen andere junge Menschen für eine Ausbildung in ihrem Ausbildungsbetrieb zu begeistern.

Sie sind Ausbildungsbetrieb und möchten die Kampagne für sich nutzen? Alle Unterlagen finden Sie hier.

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Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“

Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

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