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Frauen und Gründung: Insights zum Thema Selbstwirksamkeit von Jung-Unternehmerinnen. IHK Ostwestfalen am internationalen Frauentag.

Veranstaltung: Frauen und Gründung: Erfolgsfaktor Selbstwirksamkeit.

Gründung von Frauen: Die Zahl der Unternehmensgründungen ist seit Jahren rückläufig und auch die Unternehmensnachfolge gestaltet sich zunehmend schwieriger. Ein vielversprechendes Potenzial stellen Frauen dar, die bisher bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen unterrepräsentiert sind. Eine aktuelle Studie geht der Frage nach, was getan werden kann, um mehr Frauen für das Thema Existenzgründung und Unternehmertum zu begeistern.

Frauen und Gründung: Von inspirienden Jung-Unternehmerinnnen lernen.

Frauen gründen meist immer noch unter anderen Rahmenbedingungen als Männer – dies zeigt erneut die kürzlich veröffentlichte IHK-Studie „Gründen und Nachfolgen durch Frauen in NRW“. Um als Frau den eigenen Weg als Gründerin und Unternehmerin erfolgreich zu gehen, braucht es darum Mut, Unterstützung und Inspiration.

Zum internationalen Frauentag bringt die IHK Ostwestfalen mit Nathalie Emas und ihrer Key Note sowie mit vier erfolgreichen Jung-Unternehmerinnen im Best-Practice-Talk interessante Köpfe aus unserer Region zusammen.

Der Talk – Frauen und Gründung mit:

Im Fokus steht dabei das Trendthema Selbstwirksamkeit. Das Zutrauen, dass das eigene aktive Handeln posi­tive Veränderungen hervorrufen kann, gilt nicht umsonst als Eckpfeiler der Entrepreneurship Education.  Gemeinsam werfen wir einen Blick auf die unterschiedlichen Facetten des Themas und bieten allen Gründerinnen und Unternehmerinnen in einer inspirierenden und motivierenden Netzwerk-Veranstaltung den passenden Rahmen für neue Denkanstöße und Kontakte.

Programm und Anmeldung

Weitere Themen

Recht & Steuern

Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“

Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

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