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Online-Sprechtag: Zuschussförderung für Digitalisierung und Innovation

Möchten Sie Ihre Geschäftsprozesse auf den neuesten Stand bringen, die digitale Präsenz ausbauen oder in IT-Sicherheit investieren? Haben Sie Interesse, ein brandneues Produkt zu erforschen und erfolgreich auf den Markt zu bringen? Und dabei möchten Sie optimalerweise auf finanzielle Unterstützung zurückgreifen, sind jedoch im Förderdschungel noch nicht ganz orientiert?

Dann ist unser IHK-Expertensprechtag genau das Richtige für Sie. Zusammen mit Dr. Kai Pflanz, Fördermittelexperte der NRW.BANK, stehen wir Ihnen in einem kostenlosen und individuellen 45-minütigen Erstgespräch zur Verfügung, um Ihre Fragen zu geeigneten Fördermöglichkeiten für Innovations- und Digitalisierungsvorhaben zu beantworten. Unser Angebot richtet sich besonders an kleine und mittelständische Unternehmen, die in die genannten Themenbereiche investieren möchten.

Wann?

Online am 21.03.2024 und 19.06.2024 von 13 bis 17 Uhr

Wie?

Einfach unten auf den entsprechenden Link klicken und anmelden.

21.März. 2024

19. Juni 2024

 

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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