Mit Einführung der Klimastrategie greifen zwei Sofortmaßnahmen bei den Hermesdeckungen
und Investitionsgarantien: Exporte und Investitionen in klimafreundliche Projekte profitieren
von sofortigen Deckungserleichterungen, das heißt die Konditionen für die Absicherung von
Exporten bzw. Investitionen in klimafreundliche Technologien werden verbessert. Gleichzeitig
werden die Deckungsmöglichkeiten für Projekte, die nicht mit dem 1,5-Grad-Ziel in Einklang
stehen, eingeschränkt. Klimakategorien entscheiden über Ausschluss und Erleichterungen.
Export von klimafreundlichen Technologien – Exportkreditgarantien