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Webinar: Saudi-Arabien – Wirtschaftsupdate und das neue Vertragsrecht

Die Diversifizierung der saudi-arabischen Wirtschaft bietet deutschen Firmen große Kooperationschancen. So ist u.a. der deutsche Maschinenbau ein wichtiger Partner beim Ausbau der verarbeitenden Industrie. Unternehmen, die bereits vor Ort sind, planen ihre Investitionen auszuweiten. Das Land bietet vielfältige Möglichkeiten. Die im Rahmen der Vision 2030 angestoßenen Mega- und Transformationsprojekte halten in allen Wirtschaftsbereichen attraktive Geschäftspotenziale bereit. Hier handelt es sich nicht um einen kurzfristigen Hype, sondern erstmals um eine langfristig angelegte Strategie.

Am 14. Juni 2023 hat Saudi-Arabien seinen Beitritt zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) beschlossen. Zudem ist am 16. Dezember 2023 das neue Zivilgesetzbuch in Saudi-Arabien in Kraft getreten. Was sich zunächst nach einfachen Rechtsreformen anhört hat jedoch gravierende Auswirkungen auf den nationalen und internationalen Handel sowie das Vertragsrecht.

Bisher galt für Verträge in Saudi-Arabien grundsätzlich das islamische Recht (Scharia); durch die Einführung des langerwarteten kodifizierten Zivilgesetzbuches sowie den Beitritt zum UN-Kaufrecht schafft der Gesetzgeber nunmehr Rechtssicherheit, Klarheit und Stabilität für Investoren sowie transparente rechtliche Prozesse.

Am 28. Februar 2024 geben Ihnen Markt- und RechtsexpertInnen von 10 bis 11:40 Uhr ein Wirtschaftsupdate und erläutern die Änderungen im Vertragsrecht.

Das Teilnahmeentgelt beträgt 60 Euro.

Programm und Anmeldung

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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