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Die Märkte Südosteuropas stehen aktuell bei vielen Firmen im Fokus. Um Lieferketten gegen geopolitische Risiken abzusichern, setzen die Unternehmen verstärkt auf das nahe gelegene Ausland. Im Rahmen der Online-Veranstaltung geben wir Ihnen am 14. Februar 2024 von 10 bis 12 Uhr einen Überblick über die Märkte Südosteuropas.

Geschäftschancen in Südosteuropa: Westbalkan und Rumänien im Fokus – online

Die Märkte Südosteuropas stehen aktuell bei vielen Firmen im Fokus. Um Lieferketten gegen geopolitische Risiken abzusichern, setzen die Unternehmen verstärkt auf das nahe gelegene Ausland.

Rumänien ist mit Abstand der wichtigste Handelspartner Deutschlands in Südosteuropa und zieht zunehmend Exporte von hochtechnologischen Maschinen, Fahrzeugen oder Medizintechnik an.

Auch der Westbalkan mit den EU-Beitrittskandidaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien ist eine interessante Wirtschaftsregion für deutsche Unternehmen. Durch den Abschluss bilateraler Freihandelsabkommen wurde eine wirtschaftliche Annäherung an die EU erreicht. Alle Länder sind stark exportorientiert.

Im Rahmen der Online-Veranstaltung geben wir Ihnen am 14. Februar 2024 von 10 bis 12 Uhr einen Überblick über die Märkte Südosteuropas. Explizit werden die Marktpotenziale der Länder Albanien, Kosovo, Nordmazedonien und Rumänien aufgezeigt. Wir beschäftigen uns auch mit den Besonderheiten des Warenverkehrs. EU-Staat oder Nicht-EU-Staaten mit Sonderregelungen – was ist zu beachten?

Die Teilnahme ist kostenlos.

Programm und Anmeldung

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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