Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.
Business Angels Deutschland e.V. veranstaltet das Matchingevent „Female Funding ‘24“ mit spannenden Panels, Keynotes und Impulsstatements.

Matchingevent „Female Funding ´24“ – bis 24. Januar bewerben!

Business Angels Deutschland e.V. (BAND) veranstaltet im Rahmen der Awareness-Kampagne Women Angels Mission ’25 das Matchingevent „Female Funding ‘24“ mit spannenden Paneldiskussionen, Keynotes und Impulsstatements. Noch bis zum 24. Januar 2024 können sich Start-ups, in deren Gründungsteams Frauen relevant vertreten sind, für einen Pitch-Platz bewerben. Das Event richtet sich an Angel Investoreninnen und -Investoren, Start-ups, Gründungsunterstützerinnen und -unterstützer, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie Serviceanbieterinnen und -anbietern aus dem gesamten Angel- und Start-up Ökosystem.

Mehr Angel Investorinnen, mehr weibliche Gründerinnen – so das erklärte Ziel der „Women Angels Mission ‘25“. Beim digitalen Event „Female Funding ‘24“ am Dienstag, 20. Februar 2024, lernen Sie spannende Geschäftsideen kennen, die von Gründerinnen vorangetrieben werden, und erleben die geballte Power von Women Angel Investing: Start-up Pitches, Keynotes, Panels und Impulse.

Start-ups, in deren Gründungsteams Frauen relevant vertreten sind, also mindestens so viele Frauen wie Männer im Gründerteam sind, deren CEO eine Frau ist oder das Start-up von einer einzelnen Gründerin betrieben wird, können sich bis zum 24.01.2024 hier für einen der Pitchplätze bewerben.

Die eingereichten One Pager werden von einem Screeningkomitee, das aus BAND-Mitgliedern besteht, bewertet. Die Top 10 Teams werden dann am 20. Februar live vor dem Online-Publikum pitchen.

>>Hier anmelden

Zeitschiene:

Mittwoch, 24.01.2024 Einsendeschluss One Pager

Donnerstag, 25.01.2024 Versand One Pager an Screeningkomitee

Montag, 12.02.2024 Rückmeldung des Screeningkomitees

Dienstag, 14.02.2024 Benachrichtigung an die Start-ups, wer beim Pitch dabei ist

Quelle: Women Angels Mission ‘25

Weitere Themen

Recht & Steuern

Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“

Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

weiterlesen