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Neue EU-Weinkennzeichnungsvorschriften

Mit der EU-Verordnung 2021/2117 wird die Deklaration von Wein den bisher bereits geltenden Regelungen für Lebensmittel angepasst. Neu ins Verzeichnis der verpflichtenden Angaben kommen das Zutatenverzeichnis und eine Nährwertdeklaration. Die Verordnung betrifft auch Preislisten und Webshops.

Diese Regelungen treten am 8. Dezember 2023 in Kraft. Alles was vor dem 8. Dezember 2023 hergestellt wurde, darf weiterhin auf den Markt gebracht werden, bis diese Bestände erschöpft sind.

Gerne stehen wir für weitere Fragen zur Verfügung. (b.schattenberg@ostwestfalen.ihk.de oder 0521/554-223)

Quelle Institut für Weinbau und Oenologie

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Recht & Steuern

Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“

Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

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