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Die Access2Markets-Datenbank der EU-Kommission ist unter dem Menüpunkt „Dienstleistungen and Investitionen“ um Informationen über Anforderungen erweitert worden, die bei der Ausübung von Dienstleistungen in der Schweiz, Großbritannien, USA und Kanada erfüllt werden müssen.

Dienstleistungen erbringen in Großbritannien, USA, Kanada und in der Schweiz

Die Access2Markets-Datenbank der EU-Kommission ist unter dem Menüpunkt „Dienstleistungen and Investitionen“ um Informationen über Anforderungen erweitert worden, die bei der Ausübung von Dienstleistungen in der Schweiz, Großbritannien, USA und Kanada erfüllt werden müssen.

Die Rubrik „Dienstleistungen“ umfasst

  • Start des Handels mit Dienstleistungen: dieser Abschnitt hilft Ihnen bei der Beurteilung, ob Ihr Unternehmen bereit ist, im Ausland tätig zu werden, und hilft Ihnen, die Grundlagen des Verfahrens der Einfuhr/Ausfuhr von Dienstleistungen zu verstehen.
  • Dienstleistungen – Hauptbegriffe: in diesem Abschnitt werden die wichtigsten Begriffe erläutert, die für den Handel mit Dienstleistungen von Bedeutung sind.
  • Digitaler Handel: in diesem Abschnitt wird das Konzept vorgestellt und die wichtigsten Aspekte der EU-Politik im Bereich des digitalen Handels vorgestellt.
  • Statistik: in diesem Abschnitt werden die wichtigsten Datenquellen zum Dienstleistungshandel zwischen EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern dargestellt, aufgeschlüsselt nach Sektoren.

Access2Markets-Datenbank der EU-Kommission

Weitere Informationen zu diesem Thema auf der IHK-Homepage

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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