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Unser Präsidium und unsere Hauptgeschäftsführerin haben beim IHK-Jahresempfang das Jubiläumsjahr 2024 eingeläutet.

Jahresempfang in der IHK in Bielefeld – Auftakt Jubiläumsjahr 2024

Der Dezember bedeutet für uns traditionell, dass unser alljährlicher Jahresempfang stattfindet. Hunderte Gäste aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung haben wir am Abend des 4. Dezember in der IHK in Bielefeld begrüßen dürfen. Zeit, um das Jahr 2023 gemeinsam Revue passieren zu lassen. Zeit, um angeregte Gespräche zu führen und natürlich Zeit, um zu Netzwerken. Das Highlight des Abends: Zusammen mit unseren Gästen haben wir das Jubiläumsjahr eingeläutet. Denn 2024 feiert unsere IHK 175-jähriges Bestehen.

Jahresempfang: IHK-Präsident blickt besorgt, aber hoffnungsvoll in die Zukunft

Das Jahr war für uns alle sicher herausfordernd. Spannungen und Krisen in der Welt dominieren die Nachrichten. Unser Präsident Jörn Wahl-Schwentker zeigte sich in seiner Begrüßungsrede beim Jahresempfnag besorgt, aber hoffnungsvoll. Die Politik sattele immer mehr drauf, die Belastungen für die Wirtschaft stiegen unaufhörlich – und entsprechende Unterstützungsangebote kämen gar nicht oder nur schleppend. Aber, so Wahl-Schwentker, wolle er nicht die Flinte ins Korn werfen.

„Ich gebe die Hoffnung auf Besserung nicht auf. (…) Die Weichen für die Zukunft müssen jetzt richtig gestellt werden.“

Plus im Ausbildungsbereich

Schöne Nachrichten gab’s in diesem Jahr aber auch: Zum 1. November hatten wir ein Plus von knapp 2 Prozent bei den neu eingetragenen Ausbildungsverhältnissen in unserem IHK-Bezirk.

Jubiläumsjahr 2024 gestartet

Außerdem hat unsere Hauptgeschäftsführerin Petra Pigerl-Radtke ein Logo feierlich enthüllt. Denn 2024 feiert unsere IHK 175. Jubiläum – und in dieses Jubiläumsjahr sind wir bei unserem Jahresempfang gemeinsam mit Ihnen gestartet.  Unser Jubiläumsmotto: „Ostwestfalen. Stark!“.

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Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

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