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Kein Azubi ohne Digi – Jetzt die letzten Plätze sichern

Wir freuen uns, dass unser kostenfreies Fortbildungsprogramm „Kein AZUBI ohne DIGI“ so großartig angenommen wird. Sichern Sie sich jetzt die letzten Plätze für Ihre Azubis!

„Kein AZUBI ohne DIGI“ bietet Auszubildenden ein interaktives 6 x 75 Minuten Online-Live-Training zum Thema Digitale Bildung im Firmenkontext. Im Fokus stehen die Nachrichten- und Informationskompetenz als Prävention vor Desinformation und als Basis für einen souveränen Start in die digitale Geschäftswelt.

Insgesamt 1.000 Auszubildende aus Ostwestfalen können an dem Programm teilnehmen, über 800 nutzen es bereits. Noch bis Mitte März 2024 können die 6 Online-Module kostenfrei gebucht und individuell zusammengestellt werden – ganz so, wie es am besten in die betrieblichen Planungen und Termine sowie den Berufsschulzeiten der Auszubildenden passt.

Das kostenfreie Programm fördert die digitalen Skills der Azubis. Es macht sie grundlegend fit und kompetent im Umgang mit dem Netz und seinen Fallstricken, um Sicherheitsrisiken zu meiden.

Das Projekt wird von der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld in Kooperation mit der Firma BG3000 angeboten und von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld gefördert.

Kein Azubi ohne Digi: Zum Anmeldelink

Weitere Informationen zum Projekt „Kein AZUBI ohne DIGI“ erhalten Sie über die Website unseres Kooperationspartners BG3000, der das Management der Schulungen verantwortet. https://www.bg3000.de/azubi-ostwestfalen/

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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