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Lehrgang BMM: Termine 2024 stehen fest

Die Termine für den Lehrgang zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement für das Jahr 2024 in Bielefeld stehen fest:
22./23. August 2024, 05./06. September 2024 (beide digital), 19./20. Oktober 2024, jeweils 9 bis 17 Uhr. Abschlusspräsentation 29./30.10.20204

Weitere Infos und die Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der Seite des Netzwerkbüros.

Sich aktiv um die Erreichbarkeit des Unternehmensstandortes zu kümmern, ist nicht nur in immissionsgeplagten Innenstädten wichtig. Das spart Geld, erhöht die Mitarbeitermotivation und verbessert die Umweltbilanz. Häufig sind die Bereiche für Personal, Logistik, Fuhrparkmanagement, Energie und Facility Management involviert. Wir möchten die Unternehmen dabei unterstützen, die zuständigen Mitarbeiter für ihre Aufgabe zu qualifizieren.

Gemeinsam mit der IHK und weiteren Partnern hat die Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz einen Zertifikatslehrgang „Betrieblicher Mobilitätsmanager (IHK)“ entwickelt, der 2018 erstmals in Bielefeld durchgeführt werden konnte. Seitdem hat sich die Förderlandschaft mehrfach verändert. Im Jahr 2024 bietet das Netzwerk Betriebliche Mobilität, ein gemeinsames Projekt des Landes NRW und der Industrie- und Handelskammern in NRW, den Lehrgang wieder in Bielefeld an.

Im Rahmen dieses Lehrgangs erwerben die Teilnehmer praxisorientiert die Kompetenz, für ihr Unternehmen Mobilitätskonzepte zu entwickeln und nachhaltig umzusetzen. Der Lehrgang schließt mit einer Praxisarbeit ab, im Rahmen derer die Teilnehmer erste Lösungsansätze ganz konkret für ihr Unternehmen entwerfen.

Der Lehrgang ist inhaltlich bundeseinheitlich und branchenübergreifend konzipiert. Aufgrund der Landesförderung ist die Teilnahme für Beschäftigte von Gewerbebetrieben aus NRW mit 300 Euro sehr günstig, aber auch Betriebe von außerhalb und andere Institutionen erhalten die Möglichkeit zur Teilnahme. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Mitwirkungserklärung des Arbeitgebers.

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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