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Deutscher Fachkräftepreis

Mit dem Deutschen Fachkräftepreis werden innovative und beispielhafte Ansätze aus der Praxis ausgezeichnet, die Fachkräfte gewinnen und nachhaltig sichern.

Sie haben einen guten Weg gefunden, um Fachkräfte für Ihr Team zu gewinnen und langfristig zu sichern? Dann bewerben Sie sich jetzt für den Deutschen Fachkräftepreis – mit Ihrem Unternehmen, Ihrem Netzwerk oder Ihrer Institution!

 

Wer kann sich bewerben?
Unternehmen, Netzwerke und Institutionen, die kreative und nachhaltige Maßnahmen zur Fachkräftesicherung erfolgreich in die Praxis umgesetzt haben.

 

Wie und bis wann kann man sich bewerben?
Das Online-Formular kann bis spätestens 31. Oktober 2023 um 23:59 Uhr ausgefüllt werden. Hier gibt es auch nützliche Tipps, welche Informationen erforderlich sind.

 

Was können Sie gewinnen?
Als Shortlist-Nominierte nehmen Sie an der Preisverleihung zum ersten Deutschen Fachkräftepreis am 26. Februar 2024 in Berlin teil. Die Gewinnerinnen und Gewinner erhalten die Auszeichnung mit dem Deutschen Fachkräftepreis-Award und profitieren von der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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