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Nicht vergessen: Änderung des Lieferkettengesetzes ab 2024 – wer ist betroffen?

Ab dem 1. Januar 2024 wird der Geltungsbereich auf Unternehmen mit mehr als 1.000
Mitarbeitern ausgedehnt. Das mag für manchen Mittelständler zunächst nach Entwarnung
klingen. Doch es gibt gute Gründe, dass sich auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
ebenfalls mit der Thematik befassen sollten. Als Zulieferer sind sie Teil der Lieferkette. Haben
Sie Kunden mit mehr als 1.000 Mitarbeitern? Dann sollten Sie sich dringend informieren. Wir
haben für Sie eine eigene Website zum Theme „Lieferkettensorgfaltsgesetz“ erstellt. Dort
finden Sie alle wichtigen Informationen, Tools und Musterschreiben.

Website Lieferkettengesetz 2024

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Online-Infoveranstaltungen zum Förderaufruf „Ressource.NRW“

Um neuartige ressourceneffiziente Technologien bzw. Sammel-, Sortier- und Recyclingtechnologien im Sinne der Circular Economy erstmalig in die Anwendung bringen zu können, unterstützt die Landesregierung mit dem am 1. Februar 2024 gestarteten Förderaufruf „Ressource.NRW“ kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen in innovative Maßnahmen. Land und EU stellen dafür über 31,4 Millionen Euro im Rahmen des EFRE/JTF-Programms Nordrhein-Westfalen 2021-2027 zur Verfügung.

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